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Update vom: 13.03.2023

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Teilnahmebedingungen

37. Fossiliuslauf am 24.09.2023

Teilnahmebedingungen für den Fossiliuslauf (Download)

§ 1 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines Personales ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder Disqualifizierung auszusprechen.

(2) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

§ 2 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Rückerstattung

(1) Die Teilnahme ist ein höchstpersönliches Recht und nur mit Zustimmung des Veranstalters auf eine andere Person übertragbar.

(2) Der Teilnehmerbeitrag braucht erst am Veranstaltungstag für die abgeholten Startnummern bezahlt werden.

(3) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt nach Abholung seiner Startunterlagen seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages als Organisationsgebühr.

§ 3 Haftungsausschluss

(1) Ist der Veranstalter in Fällen höhere Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und ggf. einen Arzt zu Rate zu ziehen.

(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

§ 4 Datenerhebung und –verwertung

(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit eingeschlossen ist die Weiterverarbeitung der Daten im Zuge der Silberdistel-Albcup-Wertung.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette ect.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnisliste sowie der Einstellung dieser Liste ins Internet weitergegeben werden.

(4) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierung und Zeit) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, ect.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden.

(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine bei der Anmeldung angegebene E-Mailadresse zur Versendung von Infomails des Veranstalters an den Teilnehmer verwendet werden darf.

(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich widersprechen.

§ 5 Zeitmessung

(1) Die Zeitmessung erfolgt ausschließlich mittels Stoppuhr, Zielkamera und Ziellisten per Hand

(2) Auch beim Vorhandensein eines Chip’s erfolgt denoch die Zeitmessung wie in Abs. 1 beschrieben.

(3) Da für alle Teilnehmer die Zeit mit dem Startschuss zu laufen beginnt, ist derjenige Sieger, welcher als Erster über die Ziellinie läuft. Es wird nur die Bruttozeit ermittelt.

(4) Da die Zeitmessung beim Überqueren der Ziellinie erfolgt und die dazugehörige Startnummernerfassung erst am Ende des Zielkanales, darf nach erfolgter Zeiterfassung nicht mehr überholt werden. Der Läufer geht bis ans Ende des Zielkanales um dem Veranstalter die Startnummer zu zeigen. Erst dann darf der Zielkanal verlassen werden.

(5) Die Zeiten werden im Ziel maschinell sekundengenau erfaßt. Das bedeutet, dass die Zehntelskekunden gestrichen werden. Somit kann es vorkommen, dass zwei Läufer, welche hinereinander die Ziellinie überschreiten mit genau der gleichen Zeit gewertet werden.

§ 6 Fairness

(1) Die sportliche Fairness steht bei unserer Volkslaufveranstaltung im Vordergrund. Deshalb haben die Läufer aufeinander Rücksicht zu nehmen. Insbesondere im engen Zielbereich, in dem nicht mehr überholt werden sollte. Da sich der Zielbereich auf Rasen befindet, kann es je nach Witterung rutschig sein.

(2) Die Nordic – Walker und Jedermannläufer haben auf der Strecke für die schnelleren Hauptläufer zum Überholen Platz zu machen, da die Hauptläufer ggf. nach einer Einführungsrunde wieder von hinten auflaufen. Ebenfalls in der Schlussphase des Rennens.

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